Get Your Sports GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Aktualisiert am 19. August 2022

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich. 1

§ 2 Vertragsgegenstand. 2

§ 3 Nutzungsrechteinräumung. 3

§ 4 Onboarding bei der GYS-Plattform.. 3

§ 5 Ticket-Vermittlung und Bedingungen. 5

§ 6 Laufzeit und Kündigung. 7

§ 7 Provision von GYS | Abrechnung der Einzelvertragsschlüsse | sonstige Kosten. 8

§ 8 Datenschutz und Sicherheit 9

§ 9 Verantwortlichkeit für Inhalte. 9

§ 10 Haftung. 10

§ 11 Unterbrechung | Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Software. 11

§ 12 Schlussbestimmungen. 11

 

§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich

1.1           Vertragspartner der Nutzer und Inhaber der Plattform ist die Get Your Sports GmbH – Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter der Registernummer HRB 219821 (im Folgenden „GYS“). Detaillierte Informationen über GYS können auf der Internetseite www.getyoursports.de unter dem Punkt Impressum abgefragt werden. GYS vermittelt über ihre Plattform zugänglich über die Website www.getyoursports.de übers Internet eine sog. Software-as-a-Service-Leistung (im Folgenden „GYS-Plattform“) insbesondere aber nicht abschließend Sportangebote, Aktivitäten und Ähnliches von Sportanbietern für die Kunden (im Folgenden „Service“). Der Service liegt hier in der Vermittlung von Angebot und Nachfrage in Bezug auf diese Produkte. Die GYS-Plattform ist die Plattform von GYS auf der die Angebote der Anbieter hinsichtlich der Produkte mit der Nachfrage der Kunden hinsichtlich dieser Produkte zusammengebracht werden. Zugang zu dieser Plattform erhalten die Nutzer ausschließlich über die Website www.getyoursports.de. Produkte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Dienstleistungen des Anbieters und/oder der Subunternehmen des Anbieters und/oder der Kooperationspartner des Anbieters in Bezug auf insbesondere aber nicht abschließend Sportangebote, Aktivitäten und Ähnliches, die der Anbieter über die GYS-Plattform als Vermittlungsangebot den Kunden zur kostenpflichtigen Teilnahme oder Erwerb entsprechender Tickets anbietet (als „Produkte“ bezeichnet). Die Details dieser Produkte ergeben sich aus Beschreibungen dieser Produkte, die der Anbieter GYS zur Verfügung stellt.

1.2       Die Nutzer der GYS-Plattform unterteilen sich in zwei Kategorien. Nutzer in der Rolle als Anbieter von Produkten werden als „Anbieter“ bezeichnet. Nutzer in der Rolle des Endkonsument dieser Produkte, an den die Anbieter dessen Produkte (durch ein Ticket) auf Grundlage dieses Vertrages verkaufen, werden als „Kunden“ bezeichnet. Sofern allgemein vom „Nutzer“ gesprochen wird, ist hiervon der Nutzer der GYS-Plattform unabhängig seiner Nutzerkategorie gemeint. Ein Anbieter kann daher auch in der Rolle als Kunde auf der GYS-Plattform agieren.

1.3       Unter Ticket wird die erfolgreiche Vermittlung eines Produkts des Anbieters an einen Kunden, welcher dieses Produkt mittels Einzelvertragsschluss entgeltlich über die GYS-Plattform auf Grundlage dieser AGB erwirbt, verstanden (im Folgenden „Ticket“).

1.4       Unter dem Begriff „Nutzungsvertrag-Plattform“ wird der vertragliche Teilbereich des Service verstanden, der die generelle Nutzung der GYS-Plattform durch den Nutzer betrifft.

1.5       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Nutzung der GYS-Plattform durch die Nutzer und für die verkauften Tickets. Die Nutzung der GYS-Plattform sowie der Ticketerwerb per Einzelvertragsschluss durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit zwischen GYS und dem Nutzer im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Webseite der GYS-Plattform unter www.getyoursports.de abrufbar. GYS ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, dass dies für die Nutzer nicht zumutbar ist. Hierzu benachrichtigt GYS die Nutzer rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail) und veröffentlicht diese auf der GYS-Plattform. Fehlt es an einem Widerspruch des Nutzers bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Nutzer angenommen, was jedoch nicht für zuvor auf Grundlage dieser AGB bereits abgeschlossenen Einzelvertragsschlüsse hinsichtlich der Tickets gilt. In der Benachrichtigung wird der Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Nutzers gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist GYS berechtigt, den Nutzungsvertrag-Plattform auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem jeweiligen Nutzer mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.6       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können als PDF-Datei (www.getyoursports.de/agb) angezeigt und abgespeichert werden. Die Nutzer sind auch zum Ausdruck berechtigt. Der Nutzer kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite von GYS abrufen, ausdrucken sowie speichern.

1.7       Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesem Vertrag nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

2.1     Vertragsgegenstand dieses Vertrages ist die (i) Nutzungseinräumung des Service von GYS für den Nutzer sowie (ii) der Verkauf von Tickets zwischen den Anbietern und den Kunden.

2.2     Im Rahmen der Nutzung der GYS-Plattform, die diesem Nutzungsvertrag-Plattform unterliegt, gibt GYS zum einen seinen Nutzern in der Rolle als Kunden mittels Zugangs auf die GYS-Plattform eine Übersicht über alle verfügbaren Produkte aller Anbieter von GYS, damit der Kunde die Möglichkeit hat, je nach Suchkriterien Tickets zu erwerben und zum anderen seinen Nutzern in der Rolle als Anbieter (nach erfolgtem Onboarding durch GYS) die Möglichkeit selber eigene Produkte auf die GYS-Plattform auf Grundlage dieser AGB einzustellen, damit die Kunden diese Angebote finden und je nach Suchkriterien Tickets für diese Produkte erwerben können. GYS stellt den Nutzern die GYS-Plattform nur zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den Nutzer hierauf zuzugreifen. Weder Quellcode noch Objektcode der Software werden dem Nutzer überlassen. Die Nutzer erhalten lediglich die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die GYS-Plattform, welche auf einem zentralen Server gehostet ist, mittels Internet über die Website www.getyoursports.de zu zugreifen und zu nutzen.

2.3     Im Rahmen dieses Service bietet GYS stellvertretend für den Anbieter den Kunden den Erwerb der Produkte über sog. Tickets auf Grundlage dieser AGB an und vermittelt den Vertragsschluss zwischen Kunden und Anbieter auf Grundlage dieser AGB direkt.

 

§ 3 Nutzungsrechteinräumung

         GYS räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den in dieser AGB bezeichneten Service während der Dauer des Nutzungsvertrages-Plattform im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen der Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Nutzer darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Der Nutzer darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von GYS, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Nutzer eingesetzten Hardware. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Nutzer somit ausdrücklich nicht gestattet.

 

§ 4 Onboarding bei der GYS-Plattform

4.1     Der Kunde kann ohne vorherige Registrierung ein Produkt auf der GYS-Plattform per Ticket-Kauf erwerben. Damit der Anbieter seine Produkte auf der GYS-Plattform einstellen kann, muss er sich auf Grundlage dieser AGB durch GYS registrieren lassen (im Folgenden „Onboarding“) und diesen Nutzungsvertrag mit GYS auf Grundlage dieser AGB eingehen (im Folgenden „Nutzungsvertrag-Plattform“), um seine Produkte auf der GYS-Plattform anbieten zu können. In Bezug auf die Produkte ist der Anbieter verpflichtet, nicht nur im Rahmen des Onboardings, sondern auch im Rahmen der Änderung oder Ergänzung des Produktumfangs, insbesondere aber nicht abschließend folgende Details wahrheitsgemäß anzugeben: Wesentliche Informationen zur Beschreibung der Produkte, Fotos, Preise, verfügbare Termine und Leistungsdetails. Auf Grundlage dieser Details wird GYS ein Profil des Anbieters auf der GYS-Plattform einstellen. Selbstverständlich können nach Rücksprache mit GYS jederzeit Änderungen besprochen werden. Diese Änderungen am Profil kann jedoch nur GYS vornehmen. Es besteht keine Verpflichtung von GYS die GYS-Plattform für alle Endgeräte oder zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen. GYS darf jedoch dem Nutzer Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren. GYS behält sich das Recht vor, die GYS-Plattform technisch und inhaltlich zu ändern und weiterzuentwickeln. GYS und ihre Werbe-Partner können servicerelevante Informationen per GYS-Plattform um Zusatzinformationen oder Werbung z.B. von Sponsoren ergänzen. Mitteilungen über Marketingaktivitäten von GYS (im Folgenden („Newsletter“)) erhält der Nutzer nur, wenn er sich mit dem Empfang des Newsletters einverstanden erklärt hat. Der Nutzer kann den Bezug des Newsletters jederzeit dadurch beenden, dass er im Newsletter auf das Feld „Newsletter abbestellen“ klickt. In diesem Fall wird die E-Mail-Adresse des Nutzers aus dem Newsletter-Verteiler gelöscht und das Fehlen der Einwilligung im Nutzerbereich vermerkt.

4.2     Der Nutzer wird hiermit ausdrücklich insbesondere darauf hingewiesen, dass…

a)     …das Ticket ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden direkt zustande kommt und keinerlei Verpflichtungen aus dem Ticket zu Lasten von GYS existieren.

4.3     GYS behält sich das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob der Anbieter noch ordnungsgemäße und taugliche Produkte auf der GYS-Plattform zur Verfügung stellt (das Ermessen der Bewertung dieser Frage obliegt allein GYS), um den Nutzern dessen Erwerb zu ermöglichen. Sollte diese Vertragsvoraussetzung nicht mehr vorliegen, kann GYS das Benutzerkonto bzw. die Produkte des entsprechenden Anbieters sperren und den Nutzungsvertrag-Plattform sofort (fristlos) kündigen.

4.4     Die Nutzung der GYS-Plattform (Nutzungsvertrag-Plattform) an sich erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Lediglich im Falle eines vermittelten bzw. verkauften Tickets (Einzelvertragsschluss gem. § 5 dieser AGB) entsteht eine Zahlungspflicht für das Ticket durch den Kunden nach § 5.7 dieser AGB und ein Provisionsanspruch gem. § 7 dieser AGB zu Gunsten von GYS.

4.5     Der Anbieter sichert bei dem Onboarding (gem. § 4.1 dieser AGB) gegenüber GYS ausdrücklich zu und garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, …

a)     … dass alle angegebenen Daten im Wege des Onboardingprozesses wahr und vollständig sind.

b)     … dass er volljährig oder eine juristische Person ist.

c)     … dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

d)     … dass er eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen seiner Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankdaten, Kontaktdaten) und Angaben hierzu unverzüglich GYS per Email mitteilt.

e)     … dass er die Produkte im veröffentlichten Umfang tatsächlich anbietet und die Konditionen die auf anderen Plattformen (z.B. eigene Website) aufgerufenen Preise nicht übersteigen.

f)      … dass er berechtigt ist, die Produkte für die Tickets auf Grundlage dieses Vertrages anzubieten.

g)     … dass die Produkte im Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Kunden die in der GYS-Plattform dargestellten Eigenschaften, Leistungsdetails und Ausstattung haben.

h)     … dass er mit den Produkten und Produkt-Details der Produkte keine Rechte Dritter verletzt.

i)      … dass die Leistungserbringungen auf Grundlage der Tickets in Compliance mit dem jeweils anwendbaren Recht stehen.

j)      … dass GYS unverzüglich darüber informieren wird, wenn seine Produkte kurzfristig nicht verfügbar sein sollten.

4.6     GYS selbst ist weder Anbieter noch Leistungserbringer der Produkte. GYS vermittelt lediglich den Vertragsabschluss der Tickets und ist dabei als Vertreter mit Abschlussvollmacht ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages berechtigt, für den Anbieter Tickets zum Erwerb gegenüber den Kunden abzuschließen und Erklärungen entgegenzunehmen. Alle (Rechts-) Streitigkeiten sind zwischen dem Anbieter und den Kunden direkt durchzusetzen.

4.7     Der Nutzer räumt GYS ein unentgeltliches, unwiderrufliches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und übertragbares Recht ein, die Inhalte (insbesondere Profildaten (Texte und Fotografien), Inserats Beschreibungen der Produkte und des Unternehmen des Anbieters (Texte und Fotografien)), die vom Nutzer an GYS zur Erfüllung des Service zur Nutzung bereitgestellt werden, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu bearbeiten. GYS ist insbesondere berechtigt, …

a)          die Inhalte in elektronische Datenbanken, elektronische Datennetze, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mit digitalen und anderweitigen Übertragungstechniken (z.B. Internet, WAP, GPRS, UMTS) einem beschränkten oder unbeschränkten Personenkreis derart zur Verfügung zu stellen, dass die Inhalte mittels stationärer oder mobiler Endgeräte aller Art (z.B. PCs, Smartphones oder Tablets) unabhängig von Zeit und Standort abgerufen, wiedergegeben, gespeichert, weitergesendet und auch ausgedruckt werden können, insbesondere unter Verwendung von Telemedien, internetbasierten Plattformen und E-Mails;

b)          die Inhalte in elektronischen Speichermedien aller Art zu vervielfältigen und zu verbreiten; und unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Urheber, der Inhaber von Leistungsschutzrechten und sonstiger verwandter Schutzrechte unter Verwendung analoger oder digitaler Techniken zu systematisieren, zusammenzufassen, zu kürzen, zu teilen, neu anzuordnen, zu verkleinern, zu vergrößern, mit anderen Werken zu verbinden, zu übersetzen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten und

c)          die Inhalte zum Zwecke der Werbung für GYS auch an Werbepartner zu übermitteln, welche die Inhalte auf den von ihr betriebenen Plattform (gemeinsam mit den dort platzierten Werbemittel) anzeigen.

4.8     Sofern GYS selbst Inhalte (insbesondere Texte und Fotografien) von den Inhalten gem. § 4.7 dieser AGB anfertigt oder über einen Dritten anfertigen lässt, stehen die Rechte an diesen Inhalten ausschließlich GYS zu. Durch die Veröffentlichung dieser Inhalte auf dem Profil des Nutzers bzw. dem Eintrag zum Produkt des Anbieters entsteht für den jeweiligen Nutzer keinerlei selbständige Nutzungsrechte an diesen Inhalten. Insbesondere darf der Nutzer diese Inhalte außerhalb der GYS-Plattform nicht benutzen oder diese Inhalte lokal auf seinem Computer speichern. GYS kann im Einzelfall eine Nutzung dieser Inhalte ermöglichen.

4.9     Die Verfahren dieses Vertrages haben insbesondere aber nicht abschließend das Ziel, dass die Informationen über die Produkte und das Unternehmen des Anbieters stets aktuell sind und so nah an die Wirklichkeit reichen, dass der Kunde einen möglichst umfassenden Einblick über die Produkte und den Anbieter bekommt. Dem Anbieter ist bewusst, dass der Grund, warum die Kunden die Produkte auf der GYS-Plattform buchen, wesentlich von den Leistungsdetails und den Preisen der Produkte abhängt. Sollte daher durch Änderungen an den Produkten neu anzufertigende Inhalte gem. § 4.1 im Sinne von § 4.9 dieser AGB notwendig werden, ist der Anbieter verpflichtet, diese Änderungen entsprechend GYS anzuzeigen.

4.10   GYS behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorhergehender Mahnung aus ihrem freiem Ermessen ein oder alle Profil(e) des Nutzers und/oder ein oder alle Produkte des Anbieters zu entfernen oder den Zugriff auf diese(n) zu sperren, um aus ihrer Sicht unzulässige, nicht aktuelle, dieser AGB widersprechende oder schädliche Profile bzw. Produkte zu verhindern, wobei GYS nicht für Konsequenzen haftet, die sich aus dem erfolglosem Versuchs, ein solches Profil bzw. Produkt zu entfernen, ergeben.

 

 

§ 5 Ticket-Vermittlung und Bedingungen

5.1     Welche spezifischen Produkte Gegenstand des Tickets sind, richtet und definiert sich nach den Angaben und Details der Vermittlung auf der GYS-Plattform im Rahmen des Buchungsprozesses an die Nutzer. Der Anbieter verpflichtet sich, im Fall eines Ticketkaufs (Einzelvertragsschluss) die Leistungen des jeweiligen Tickets gegenüber dem Kunden vertragsgemäß zu erbringen.

5.2     Der Kunde wählt auf der GYS-Plattform ein Produkt aus und kann ausschließlich auf Grundlage dieser Leistungsdetails den Erwerb des Produkts per Ticket-Kauf (Einzelvertragsschluss) bei GYS anfragen. GYS wird diese Anfrage dann kurzfristig prüfen. GYS vermittelt hier den Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Tickets kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Welche Produkte entsprechend seiner Kriterien verfügbar sind, kann der jeweilige Nutzer auf der GYS-Plattform erkennen.

5.3     Der entgeltliche Kauf des Tickets über die Produkte wird abgeschlossen, indem der Kunde die Buchung eines ausgewählten Produkts zu einer ausgewählten Zeit auf der GYS-Plattform verbindlich über den Button der GYS-Plattform „Buchung bestätigen und weiter zur Zahlung“ anfragt (im Folgenden „Ticketanfrage“) und durch GYS nach Überprüfung der Verfügbarkeit des ausgewählten Produkts Namens und in Vollmacht des Anbieters (vgl. § 5.4 dieser AGB) gegenüber dem Kunden angenommen wird (im Folgenden „Ticketannahme“). Die Ticketanfrage erfolgt auf der GYS-Plattform durch den erwerbswilligen Kunden gegenüber GYS als bevollmächtigter Erklärungsempfänger für den Anbieter (im Sinne der Stellvertretung). Der Kunde bindet sich an die Buchungsanfrage für eine Dauer von einem (1) Werktag. Die Darstellungen der Produkte auf der GYS-Plattform sind lediglich als sog. Aufforderungen zur Abgabe von Ticketanfragen durch den Kunden zu verstehen (sog. invitatio ad offerendum) und nicht als verbindliche Angebote durch den Anbieter oder von GYS. Mit der Ticketannahme übermittelt GYS die Vertragsdokumentation und Rechnungen an die betreffenden Kunden und den betreffenden Anbieter des Tickets. Bis zum verbindlichen Absenden der Ticketanfrage kann der Kunde seine Eingaben im elektronischen Buchungsprozess über die üblichen Eingabegeräte korrigieren. Der Kunde kann mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ggfs. ist die Veränderung der Darstellungsgröße hilfreich für die bessere Erkennbarkeit von Eingabefehlern.

5.4     Solange der Anbieter (i) seine Produkte auf der GYS-Plattform gelistet lässt und damit den Kunden auf Grundlage dieser AGB die Produkte zum Erwerb zur Verfügung stellt und (ii) den Nutzungsvertrag-Plattform mit GYS nicht rechtskräftig beendet hat, ist GYS hiermit berechtigt und bevollmächtigt über die GYS-Plattform im Rahmen dieser AGB als Vertreter die Ticketanfragen per Ticketannahme für den Anbieter im Rahmen des Ticketkaufs auf Grundlage dieser AGB anzunehmen (im Folgenden „GYS-Vollmacht“). Der Anbieter bevollmächtigt und beauftragt GYS damit, in seinem Namen und auf seine Rechnung eigenständig seine Produkte über Tickets an die Kunden zu verkaufen (sprich die Ticketanfragen sofort anzunehmen), wenn das angefragte Produkt in der fraglichen Zeit gemäß den Eintragungen des Anbieters auf der GYS-Plattform verfügbar ist (sprich nicht gemäß dem systemgemäßem Kenntnisstand von GYS zum Zeitpunkt der Ticketannahme ausgebucht oder nicht verfügbar ist). Die GYS-Vollmacht kann jederzeit vom Anbieter gegenüber GYS widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs der GYS-Vollmacht ist GYS jedoch berechtigt, alle Produkte des Anbieters von der GYS-Plattform unverzüglich zu entfernen. Im Falle eines Widerrufs der GYS-Vollmacht räumt der Anbieter GYS eine Umsetzungsfrist für die Deaktivierung der Produkte auf der GYS-Plattform von einem (1) Werktag ein. Dem Anbieter ist bewusst, dass während dieser Umsetzungsfrist weiterhin Produkte verkauft werden können und Tickets zu Gunsten der Kunden erstellt werden können.

5.5     Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von GYS gegenüber dem Kunden nicht ausgesprochen. Bevor GYS über die Ticketanfrage entscheidet, prüft das System von GYS (in der GYS-Plattform), ob das Produkt beim Anbieter gemäß den vom Anbieter mitgeteilten freien Kapazitäten und Terminen im erforderlichen Umfang laut der Eintragung im System verfügbar ist. Sollte der Anbieter in der GYS-Plattform hinterlegt haben, dass zum fraglichen Termin kein Produkt verfügbar ist, wird GYS die Ticketanfrage des Kunden zurückweisen bzw. ablehnen.

5.6     Für den Fall, dass der Anbieter seine Produkte an den Kunden unter Umgehung der GYS-Plattform verkauft (hierbei ist nicht der Verkauf über eine vergleichbare Plattform eines Dritten wie die von GYS gemeint), ist die für diesen Fall als fiktiver Provisionsanspruch zu bewertende Provision von GYS entsprechend § 7 dieses Vertrages um den Faktor 2,0 als Vertragsstrafe zu multiplizieren (im Folgenden „Umgehungs-Vertragsstrafe“).

5.7     Der Verkauf des Tickets ist entgeltlich. Das Entgelt für die Produkte, dass der Kunde an den Anbieter im Zeitpunkt der Buchung zu bezahlen hat, ergibt sich aus den Details und Angaben des Tickets bzw. der Produkte zum Zeitpunkt des jeweiligen Einzelvertragsschluss auf der GYS-Plattform (gem. § 5.2 und 5.3 dieser AGB). Das zu zahlende Entgelt für das Produkt wird im Buchungsprozess dem Kunden angezeigt, bevor die Ticketanfrage vom Kunden versandt wird. Das Entgelt für das Ticket gemäß der Buchung nach § 5.3 dieser AGB ist sofort fällig und vom Kunden gemäß den Zahlungsmodalitäten der GYS-Plattform (nach § 5.8 dieser AGB) zu bezahlen.

5.8     Im Fall eines verbindlichen Kaufs eines Tickets (durch die Ticketannahme) gem. § 5 dieser AGB entsteht ein Entgeltanspruch entsprechend der Buchung zu Gunsten des Anbieters, wie im Buchungsprozess ausgewiesen. Etwaige Provisionen, die auf Grund der Buchung entstehen, trägt ausschließlich der Anbieter. Die Entgelte des Kunden gegenüber dem Anbieter gemäß § 5 dieser AGB sind alles Brutto-Beträge (sprich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) zu verstehen. Im Falle einer Buchung des Kunden über die GYS-Plattform zahlt der Kunde an den Online-Payment-Dienstleister (sofortige Fälligkeit), sofern diese Zahlungsmodalität vom Kunden gewählt worden ist, das Buchungs-Entgelt an diesen Dienstleister. GYS weist den Kunden hiermit darauf hin, dass sie bevollmächtigt ist, im Namen und für Rechnung des Anbieters Rechnungen zu stellen und Zahlungen abwickeln zu lassen. Für das Online-Payment als Zahlungsmodalität gilt das Folgende. Im Rahmen der Buchungsabwicklung bzw. Zahlung durch den Kunden wird als Zahlungsdienstleister PayPal (Commerce Platform) genutzt (im Rahmen dieser AGB auch als „Online-Payment“ bezeichnet). Dieses Online-Payment unterliegt den PayPal Nutzungsbedingungen (https://www.paypal.com/de/business/platforms-and-marketplaces).

Durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGB akzeptieren die Nutzer die PayPal Nutzungsbedingungen. Als Voraussetzung, dass die GYS-Plattform die Zahlungsdienstleistungen von PayPal in Anspruch nehmen kann, stimmt der Nutzer zu, vollständige und komplette Informationen über sich und seine Person bereitzustellen, und autorisiert GYS, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von PayPal offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben. Dieser Online-Payment Dienstleister erlaubt es, dass Zahlungen direkt vom Kunden an GYS (im Fall des Stornierungsentgelts gem. § 5.9 dieser AGB), an den Anbieter (im Fall des Buchungs-Entgelts gem. § 5 dieser AGB) sowie an GYS (im Fall der Provision zum Buchungs-Entgelt gem. § 7 dieser AGB) durchgeführt werden. Etwaige entstehende Kosten (Kosten des Zahlungsanbieters () bei der Nutzung dieses Online-Payment Dienstleisters trägt der Anbieter (sofern nicht in § 5.9 dieser AGB abweichende Stornierungsbedingungen vereinbart sind) und wird im Rahmen des Zahlungsflusses in Abzug gebracht (im Folgenden „Kosten Zahlungsdienstleister“). Nutzer erhalten nach jeder Buchung einen elektronischen Beleg mit Rechnung, was auch von einem Zahlungsdienstleisters von GYS zur Verfügung gestellt werden kann. Einsprüche gegen die in Rechnung gestellten Entgelte, Provisionen und sonstige Entgelte müssen von den Nutzern innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Das Unterlassen gilt jeweils als Genehmigung der Rechnung. Der Nutzer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, ist dann aber für die Unrichtigkeit der Rechnung beweispflichtig.

5.9     Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, bis zu vierundzwanzig (24) Stunden vor dem terminlichen Beginn des Produkts des Anbieters das Ticket zu stornieren (im Folgenden „Stornierung“). Im Falle der Stornierung erhält der Kunden 100% des Preises des Tickets abzüglich eines ggf. anzuwendenden Stornierungsentgelts zurückerstattet.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

6.1       Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2       Die Nutzer können den Nutzungsvertrags-Plattform jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden. GYS kann diesen Vertrag mit einer Frist von einer (1) Woche ab dem Zugang der Kündigung beim Nutzer per E-Mail ordentlich kündigen.

6.3       Dieser Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.

            Ein wichtiger Grund für GYS, liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich vor, wenn…

6.3.1     der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Plattform verletzt.

6.3.2     der Anbieter liquidiert oder über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder ein ähnlich schwerwiegendes Verfahren gegen den Nutzer eingeleitet wird.

6.3.3     der Nutzer seine wesentlichen Vertragspflichten oder eine andere wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verletzt, sofern dieser Vertragsbruch nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Aufforderung durch GYS abgestellt wird.

6.3.4     der Anbieter die Inhalte und/oder Details der Produkte verändert oder Ähnliches ohne, dass der Anbieter GYS hierüber informiert hat bzw. die Änderungen auf der GYS-Plattform einzupflegen.

6.3.5     der Anbieter seiner Leistungspflichten aus den jeweiligen Tickets gegenüber den Kunden nicht nachkommt. Hierfür bedarf es ausdrücklich keiner Abmahnung.

6.3.6     der Anbieter die Regelungen gem. § 4.3 dieser AGB verletzt.

6.3.7     der Anbieter gegen die Zusicherung nach § 4.5 dieser AGB nach Abmahnung unter einer Besserungsfristsetzung von zwei (2) Wochen weiterhin verstößt.

6.3.8     die Nutzer unter Umgehung der GYS-Plattform direkt ohne GYS ein Erwerb eines Tickets, welches oder vergleichbar von diesem Anbieter über die GYS-Plattform erwerbbar ist, direkt vereinbaren, ohne dies GYS unverzüglich mitzuteilen.

6.4       Alternativ zu § 6.3 kann GYS in diesen Fällen auch einfach nur die Produkte des Anbieters, die Nutzerrolle als Anbieter des Anbieters und/oder den Zugriff des Nutzers auf seinen Account auf der GYS-Plattform sperren.

6.5       Die Kündigung reicht in Textform.

6.6       Die Kündigung hat die Auflösung der gesamten Zusammenarbeit mit dem Nutzer auf Grundlage der AGB und des Nutzungsvertrag-Plattform zur Folge, wodurch auch die Produkte des Anbieters von der GYS-Plattform unverzüglich entfernt werden und auch die Zugriffsrechte des Nutzers auf die Nutzung des Service der GYS-Plattform gesperrt werden. Das Vertragsende des Nutzungsvertrags-Plattform lässt bereits verbindlich abgeschlossene Tickets (Einzelvertragsschlüsse durch Ticketannahmen), die vor dem Vertragsende vereinbart worden sind, unangetastet. Diese Tickets werden dann noch vertragsgemäß abgewickelt und etwaige Provisionen bezahlt. Die Vertragsparteien werden im Sinne dieses Vertrages die Abwicklung bestehender Rechte und Pflichten unverzüglich bewirken, so dass die Beendigung zeitnah ordentlich abgewickelt wird.

6.7       Nach Vertragsende des Nutzungsvertrags-Plattform hat der Nutzer keinen Zugang mehr zu seinem Account und zu seinem Profil. GYS ist für die Sicherung der im Account und dem Profil hinterlegten Informationen nicht verantwortlich. Der Nutzer ist daher angehalten, rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit die für ihn relevanten Daten sofern nach diesem Vertrag zulässig auf einem von GYS unabhängigem Speichermedium zu sichern, was jedoch die Regelung gem. § 4.8 dieser AGB unangetastet lässt.

 

§ 7 Provision von GYS | Abrechnung der Einzelvertragsschlüsse | sonstige Kosten

7.1     Für jede Ticketannahme (verkauftes Ticket) eines Einzelvertragsschlusses auf der GYS-Plattform durch GYS gemäß diesen AGB in Bezug auf das Entgelt gem. § 5.7 dieser AGB, dass der Kunde an den Anbieter im Zeitpunkt der Buchung auf der GYS-Plattform in Bezug auf das Ticket des Einzelvertragsschlusses zu bezahlen hat, („relevanter Umsatz“) ist vom Anbieter eine Provision des relevanten Umsatzes des Produkts bzw. Tickets zu zahlen und monatlich fällig („Provision“). Die Höhe der Provision bezüglich des relevanten Umsatzes des Anbieters ist gesondert schriftlich zwischen GYS und dem Anbieter vereinbart. Die Provision versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es kommt nicht darauf an, dass der Kunde tatsächlich die Leistungen aus dem Ticket beim Anbieter in Anspruch genommen hat. Für den Fall, dass der Kunde und Anbieter sich außerhalb des ordentlichen Buchungsprozesse der GYS-Plattform vertragswidrig über ein anderes Entgelt verständigen, gilt für die Provisionsberechnung der Provision das jeweils höhere Entgelt als Berechnungsgrundlage im Sinne des relevanten Umsatzes.

7.2     Zur Buchungsabwicklung bzw. Zahlung durch den Kunden wird das Online-Payment Pay Pal (Commerce Platform) genutzt.

 

§ 8 Datenschutz und Sicherheit

8.1     GYS ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlage dafür sind insbesondere aber nicht abschließend das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von GYS auf der Internetseite bzw. GYS-Plattform verwiesen.

8.2     GYS ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Produktdaten und Daten zur Ortsbestimmung der Produkte zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Nutzungsvertrages-Plattform und der jeweiligen Vermittlung der Tickets notwendig ist. Zur exakten Bestimmung der Tickets des Kunden werden die einzelnen Buchungen mit Produkt-Details, Datum, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Kunden-Daten, Produkt-Leistungs-Details und Anbieter-Daten erfasst. Diese Daten werden dann für den Service von GYS verwendet.

8.3     GYS gibt – sofern in diesem Vertrag nicht anders geregelt wird – in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt GYS den Nutzern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.

8.4     Der Anbieter ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

 

§ 9 Verantwortlichkeit für Inhalte

9.1     Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, die er auf der GYS-Plattform einstellt, allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die vom Anbieter im Rahmen des Angebots seiner Produkte und seines Unternehmen, die Angaben zu seiner Person sowie die hinterlegten Bilddateien bzw. die vom Kunden im Rahmen seines Account gemachten Beschreibungen, die Angaben zu seiner Person sowie die hinterlegten Bilddateien (gemeinsam im Folgenden „Inserat“). Der Nutzer wird die Inhalte des Inserats vor der Einstellung sorgfältig prüfen. Eine Überprüfung des Inserats durch GYS kann bedarfsweise erfolgen.

9.2     Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das Inserat richtig und vollständig sind, und im Fall des Anbieters in Bezug auf die Produkte richtig und vollständig beschrieben werden. Dabei haben sie mindestens diejenigen Angaben zu machen, die von GYS als verpflichtend gekennzeichnet sind.

9.3     Der Anbieter versichert und gewährleistet durch die Einstellung eines Inserates im Sinne von § 9.1 dieser AGB, dass er zur Leistungserbringung dieser Produkte und zur Verwendung der Inhalte der Produktbeschreibungen berechtigt ist. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung sowie der dafür erforderlichen Vervielfältigung und Bearbeitung. Darüber hinaus hat er sicher zu stellen, dass…

a)       die Inserate und sonstigen Inhalte sich ausschließlich auf die angebotenen Produkte beziehen;

b)       Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen;

c)       nicht diskriminierend gegen Rassen, beleidigend, schikanierend, sittenwidrig oder sexuell freizügig sind;

d)       keine Informationen oder Daten enthalten, zu deren Übertragung der Anbieter vertraglich und/oder nach geltendem Recht nicht berechtigt ist (z.B. Geschäftsgeheimnisse, geschützte oder vertrauliche Informationen, von denen sie im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen Kenntnis erhalten haben oder die einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterfallen) und

e)       nicht (auch nicht mittelbar) in Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder verwandte Schutzrechte, Warenzeichenrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte eingreifen.

9.4     Der Nutzer verpflichtet sich (soweit erforderlich), Hinweise auf Urheberschaft, Copyright oder ähnliche Rechte bei Einstellung der Inhalte wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

9.5     Der Nutzer stellt GYS von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen GYS wegen der vom Nutzer eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer ersetzt GYS jeglichen Schaden, den GYS wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die hierauf beruhen, entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Der Nutzer unterstützt GYS bei der Rechtsverteidigung.

9.6     GYS ist berechtigt, Inhalte ganz oder teilweise von der GYS-Plattform zu entfernen und zu löschen, wenn diese den in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen nicht entsprechen.

 

§ 10 Haftung

10.1   GYS garantiert die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieser AGB.

10.2   Für den Fall, dass Leistungen von GYS von unberechtigten Dritten in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung.

10.3   Schadensersatzansprüche gegen GYS sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, GYS, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GYS nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch GYS, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. GYS haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

10.4   Für den Verlust von Daten haftet GYS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.5   GYS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch GYS, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 11 Unterbrechung | Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Software

11.1      Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

11.2      Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der Software ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen sechs (6) Stunden ab Kenntnis oder Information durch GYS.

11.3      Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach diesem Vertrag (insbesondere der nach § 3 dieses Vertrages) beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1      Sofern der Nutzer als Verbraucher (gem. § 13 BGB) seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von GYS zuständige Gericht. Sofern der Nutzer Unternehmer (gem. § 14 BGB) ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von GYS zuständige Gericht – wobei GYS auch berechtigt ist, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

12.2      Soweit nicht in diesen AGB oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist der Nutzer nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GYS seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.

12.3      Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Keine Handlung oder Unterlassung oder anderes Verhalten einer Partei gilt als (stillschweigend erklärter) Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag oder als Duldung einer Pflichtverletzung.

12.4      Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

12.5      Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. GYS wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch GYS steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12.6      Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. GYS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12.7      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.